12.4. Die dem früheren amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Kenad Melunovic, von der Vorinstanz für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 22'633.25 ist im Berufungsverfahren unangefochten geblieben, weshalb diese nicht zu überprüfen ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019). Diese Entschädigung ist von der Beschuldigten ausgangsgemäss zur Hälfte zurückzufordern, sobald es ihre finanziellen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).