Die Beschuldigte wird nur teilweise gemäss Anklage schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der Misswirtschaft, der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung, der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden wird sie freigesprochen. Unter Gewichtung der entsprechenden Anklagepunkte rechtfertigt es sich, ihr die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 14'002.35 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 5'200.00) zur Hälfte aufzuerlegen.