9.6. Zusammenfassend ist eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 7 Jahren anzuordnen. Die Berufung der Beschuldigten erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 10. Beschlagnahmte Vermögenswerte Die Vorinstanz hat angeordnet, dass das beschlagnahmte Bargeld von Fr. 1'160.00 gestützt auf Art. 442 Abs. 4 StPO zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet werde.