Aufgrund der gesamten Umstände bestehen erhebliche Bedenken an der künftigen Legalbewährung der Beschuldigten, war sie doch ohne nachvollziehbare Gründe zur Erlangung ihrer Ziele dazu bereit, zusammen mit ihrem Bruder – nebst einer Urkundenfälschung und mehrerer Versicherungsbetrüge – eine Brandstiftung, und damit schwere Verbrechen zu begehen. Hinzu kommt, dass sie auch noch im Berufungsverfahren alle Tatvorwürfe bestritten hat und somit auch keine Einsicht und Reue gezeigt hat. Insgesamt ist von einem hohen öffentlichen Interesse an einer Wegweisung der Beschuldigten aus der Schweiz auszugehen.