Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 6. Juli 2017 wurde sie sodann wegen Nichtabgabe der Arbeitgeberbescheinigung gemäss Art. 106 AVIG zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (MIKA-Akten S. 24; 55; 59 f.). Auch - 32 - wenn es sich bei diesen in den MIKA-Akten enthaltenen Verurteilungen aus dem Arbeitsbereich der Beschuldigten nur um Übertretungen handelt, so zeigt sich doch eine gewisse Unbekümmertheit der Beschuldigten gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung.