Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich – nebst den vorliegend zu beurteilenden Straftaten – die aus den MIKA-Akten hervorgehenden Verurteilungen der Beschuldigten aus. Mit Strafbefehl des Bezirksamts Bremgarten vom 14. März 1996 wurde sie wegen Stellenwechsels ohne Bewilligung gemäss Art. 23 Abs. 6 ANAG zu einer Busse von Fr. 80.00 verurteilt. Weiter wurde sie mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmen vom 5. Mai 2017 wegen Verletzung der Auskunftspflicht gemäss Art. 88 AHVG zu einer Busse von Fr. 150.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 6. Juli 2017 wurde sie sodann wegen Nichtabgabe der Arbeitgeberbescheinigung gemäss Art.