9.4.4. Ihre wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als durchschnittlich: Die Beschuldigte hat in der Schweiz eine Anlehre als Coiffeuse gemacht und als Putzfrau, Verkäuferin und Näherin gearbeitet, bevor sie sich mit ihren Unternehmen selbständig gemacht hat (UA act. 55; MIKA-Akten S. 11; 14). Sie ist aktuell Gesellschafterin und Geschäftsführerin der V._____ GmbH, bei welcher es sich um die frühere H._____ GmbH handelt, welche zuerst in die I._____ GmbH und anschliessend in die V._____ GmbH umfirmiert worden ist (vgl. Handelsregisterauszug). Der Konkurs ihres weiteren Unternehmens, die J._____ GmbH, wurde am tt.mm.2018 mangels Aktiven eingestellt.