__ planmässig gehandelt und dabei eine erhöhte kriminelle Energie, die über die blosse Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen ist, an den Tag gelegt. Die Art und Weise bzw. die Verwerflichkeit des Handelns der Beschuldigten, welche das Feuer kurz vor 18.00 Uhr und somit während der Feierabendzeit, im Erdgeschoss eines grossen Gebäudes an der R- Strasse in Z._____, in welchem diverse Unternehmen – denen jedoch kein Schaden entstanden ist – eingemietet sind, entfacht und das Feuer in der Folge unbeaufsichtigt zurückgelassen hat, ist über die blosse Erfüllung des Grundtatbestands der Brandstiftung hinausgegangen, was sich leicht straferhöhend auswirkt.