__ einen Brand in ihrem Verkaufslokal an der R-Strasse […] in Z._____ gelegt, indem sie die darin befindlichen Kleidungsstücke mit einem Brandbeschleuniger übergossen und diese anschliessend angezündet haben. Durch die Brandstiftung ist ein Sachschaden am Gebäude von ca. Fr. 30'000.00 sowie ein weiterer unbezifferter Schaden an den Kleidungsstücken und den Einrichtungsgegenständen entstanden. Der versursachte Schaden begründet in Relation zum denkbaren Ausmass möglicher Brandschäden und zum weiten Strafrahmen von einem bis zu zwanzig Jahren Freiheitsstrafe ein vergleichsweise noch leichtes Verschulden.