7.5. Die Beschuldigte ist vom Vorwurf der mehrfachen Erschleichung einer falschen Beurkundung freizusprechen. Ihre Berufung erweist sich in diesem Punkt als begründet. - 24 - 8. Strafzumessung 8.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten mit einem zu vollziehenden Anteil von 1 Jahr und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 1 Jahr und 11 Monaten, Probezeit 2 Jahre, bestraft.