7. Erschleichen einer Falschbeurkundung (Anklageziffer 5) 7.1. Die Vorinstanz hat an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung informiert, den Sachverhalt der Anklageziffer 6.1, nebst dem angeklagten Tatbestand der unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden gemäss Art. 153 StGB, auch unter dem Tatbestand der Erschleichung einer Falschbeurkundung gemäss Art. 253 StGB prüfen zu wollen (GA act. 5084) und hat die Beschuldigte betreffend die Anklageziffern 5 und 6.1 der mehrfachen Erschleichung einer Falschbeurkundung gemäss Art. 253 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldiggesprochen. - 22 -