164 Ziff. 1 StGB doch explizit auf die Vermögensverminderung zum Schaden der Gläubiger durch unentgeltliche Veräusserung von Vermögenswerten beschränkt (vgl. Anklage S. 6). Die Beschuldigte ist vom Vorwurf der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung freizusprechen. Ihre Berufung erweist sich in diesem Punkt als begründet. 6. Ungetreue Geschäftsbesorgung (Anklageziffer 4) 6.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte betreffend die Anklageziffer 4 der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 StGB zum Nachteil der J._____ GmbH und der I._____ GmbH schuldiggesprochen. - 20 -