5.5. Bei der Schuldnerin handelt es sich um die J._____ GmbH und somit um eine juristische Person, weshalb der Beschuldigten, welche Gesellschafterin und Geschäftsführerin der J._____ GmbH war (vgl. Handelsregisterauszug in UA act. 4216), gestützt auf Art. 29 lit. a und lit. b StGB grundsätzlich Tätereigenschaft zukommt. Der Konkurs über die J._____ GmbH wurde am tt.mm.2018 eröffnet (UA act. 4372). Entgegen der Vorinstanz (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3.4.4.1.3), liegt aber keine unentgeltliche Veräusserung des Warenlagers, des Inventars sowie der Beteiligung vor. So geht aus den beiden vorgenannten Kaufverträgen klar hervor, dass ein Kaufpreis von Fr. 20'000.00 für die Beteiligung (UA