5.2. Die Anklage wirft der Beschuldigten in der Anklageziffer 3 zusammenfassend vor, sich der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung in der Tatbestandsvariante der unentgeltlichen Veräusserung von Vermögenswerten zum Schaden der Gläubiger gemäss Art. 164 Ziff. 1 StGB - 18 -