gekommen war. Sie handelte mit dem Willen, die F._____ AG über den vorgenannten Kauf und Diebstahl durch die Einreichung der verfälschten Quittung und somit durch besondere Machenschaften arglistig zu täuschen, um diese dazu zu bewegen, der I._____ GmbH bzw. ihr die entsprechende Schadenssumme auszubezahlen, ohne dass dafür eine Grundlage bestanden hätte. Sie handelte weiter in der Absicht, die I._____ GmbH bzw. sich dadurch unrechtmässig um die Schadenssumme von EUR 11'900.00 zu bereichern, wodurch sie den subjektiven Tatbestand des Betrugs erfüllt hat.