Sie begründet den beantragten Freispruch lediglich damit, dass im Falle des Freispruchs vom Vorwurf der Urkundenfälschung auch der Vorwurf des versuchten Betrugs entfalle (Plädoyer des Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 10). 4.3. Mit der Vorinstanz erachtet es das Obergericht als erstellt, dass die Beschuldigte zusammen mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ den Kauf sowie den darauffolgenden Diebstahl von 1700 Paar Hosen vorgetäuscht hat, in der Absicht, von der F._____ AG die entsprechende Versicherungssumme erhältlich zu machen.