4. Versuchter Betrug (Anklageziffer 2) 4.1. Die Vorinstanz hat es als erstellt erachtet, dass die Beschuldigte zusammen mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ einen Kauf sowie den darauffolgenden Diebstahl von 1700 Paar Hosen vorgetäuscht hat, in der Absicht, von der F._____ AG die entsprechende Versicherungssumme erhältlich zu machen. Sie hat die Beschuldigte betreffend die Anklageziffer 2 des versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen. 4.2. Die Beschuldigte beantragt mit Berufung, sie sei vollumfänglich freizusprechen (Berufungserklärung S. 2).