Der Buchhaltungsbeleg mit der Nummer 07/2018 weise einen Verkauf an ein anderes Unternehmen über einen anderen Betrag aus. Der Verkäufer halte sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben Italiens, weshalb dieser keinen Bargeldbetrag in Höhe von EUR 11'900.00 annehmen würde, da in Italien Bargeldgeschäfte nur bis zu einem Betrag von EUR 2'999.00 erlaubt seien. Aufgrund dieser Ergebnisse ist die F._____ AG gestützt auf Art. 40 - 14 - VVG per 24. März 2018 vom Versicherungsvertrag zurückgetreten (UA act. 2610; 2630 ff.).