Die durch die F._____ AG beim Verkäufer K._____ eigens angestrengten Abklärungen haben ergeben, dass es die durch die Beschuldigte und A.B._____ bei der F._____ AG behauptete Quittung Nr. 07/2018 dort nicht gibt. Der Treuhänder des Verkäufers hat der F._____ AG mitgeteilt, dass die von der Beschuldigten und dem Mitbeschuldigten A.B._____ eingereichte Quittung in der Buchhaltung des Verkäufers nicht existiere. Ein entsprechender Verkauf an die I._____ GmbH sei nicht dokumentiert. Der Buchhaltungsbeleg mit der Nummer 07/2018 weise einen Verkauf an ein anderes Unternehmen über einen anderen Betrag aus.