3.4. Entgegen dem Vorbringen der Beschuldigten erachtet es das Obergericht mit der Vorinstanz als erstellt, dass die Beschuldigte zusammen mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ die Quittung Nr. 07/2018 verfälscht hat, um diese im Anschluss bei ihrer Versicherung einzureichen: