Nach dem Gesagten hat sich die Beschuldigte betreffend die Anklageziffer 1 des (in Mittäterschaft mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ begangenen) versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Ihre Berufung erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 3. Urkundenfälschung (Anklageziffer 2) 3.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte betreffend die Anklageziffer 2 der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB schuldiggesprochen. - 13 - Die Beschuldigte beantragt mit Berufung, sie sei vollumfänglich freizusprechen (Berufungserklärung S. 2).