___ GmbH und damit sich selbst als (einzige) Gesellschafterin und Geschäftsführerin der vorgenannten GmbH (UA act. 4136) die versicherte Schadenssumme von maximal Fr. 120'000.00 sowie die versicherte Ertragsausfallssumme von maximal Fr. 250'000.00 auszubezahlen. Sie wusste, dass es sich beim Feuer im Geschäftslokal um einen durch sie und den Mitbeschuldigten A.B._____ absichtlich gelegten Brand handelte (vgl. oben) und handelte mit dem Willen, die G._