2.3. Die Beschuldigte bringt vor, dass im Falle des von ihr beantragten Freispruchs vom Vorwurf der Brandstiftung auch der Vorwurf des Betrugs entfalle (Plädoyer des Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 8). Wie bereits dargelegt, ist für das Obergericht erstellt, dass die Beschuldigte am 3. Oktober 2018 zusammen mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ einen Brand in ihrem Verkaufslokal an der R-Strasse […] in Z._____ gelegt hat. Sie bestreitet nicht, nach dem Brand eine Schadensmeldung vom 28. Januar 2019 bei der G._____ AG erstattet zu haben (Plädoyer des Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 8). Zusammenfassend gilt der angeklagte Sachverhalt als erstellt.