Die Beschuldigte hat sich der (in Mittäterschaft mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ begangenen) Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Ihre Berufung erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 2. Versuchter Betrug (Anklageziffer 1) 2.1. Die Vorinstanz hat die Beschuldigte betreffend die Anklageziffer 1 des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB schuldiggesprochen. Die Beschuldigte beantragt mit Berufung, sie sei vollumfänglich freizusprechen (Berufungserklärung S. 2).