Brandbeschleunigers nachweisen, gefunden. Es ist deshalb nicht möglich, dass der Mitbeschuldigte A.B._____ den Brand alleine gelegt und die Beschuldigte während ihrer Anwesenheit im kleinen Geschäftslokal nichts davon mitbekommen haben könnte. Relevant und hervorzuheben ist, dass die Beschuldigte als (einzige) Gesellschafterin und Geschäftsführerin der H._____ GmbH (UA act. 4136) ein finanzielles Motiv hatte, ihren Laden zum Zweck des Versicherungsbetrugs in Brand zu stecken (vgl. hierzu nachfolgend die Ausführungen zum versuchten Betrug in E. 2). Nachdem in Mittäterschaft begangene Tatbeiträge jedem Mittäter zugerechnet werden, ist nicht notwendig, dass dargelegt wird, welche konkreten