Die gefundene Zusammensetzung der Substanzen stamme deshalb nicht aus den Kleidern und Schuhen selbst (UA act. 3984 f.). Dem forensischchemischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie und Chemie, der Universität Bern vom 24. Juni 2019 zufolge könne sodann ausgeschlossen werden, dass die nachgewiesenen n- Alkane aus Raum- und Deodorantsprays sowie haushaltsüblichen Reinigungsmitteln stammen könnten (UA act. 4012). Ein charakteristisches Produkt mit der gefundenen Mischung von n-Alkanen und Cycloalkanen sei im Laufe der Brandermittlungen nicht aufgefunden worden (UA act.