Kombination von n-Alkanen dieser Kettenlänge und den nachgewiesenen Cycloalkanen lasse sich mit dem Vorhandensein von einem entzündbaren Leichtöl-Destillat (Klasse ASTM 1) und zusätzlichen Pyrolyseprodukten erklären (UA act. 3949 ff.; vgl. UA act. 4021). Die erwiesene Tatsache, dass die n-Alkane in der vorliegenden Kettenlänge sowie die Cycloalkane auf den sich während des Brandes im Kleidergeschäft befindenden Kleidungsstücken und sodann auch auf den von der Beschuldigten und A.B.__