Er selbst habe erst nach der Trennung von A.B._____, zu welcher es rund ein Jahr nach dem Vorfall gekommen sei, realisiert, dass er damals weggeschickt worden sei, um die Brandlegung nicht sehen zu können. Während der Beziehung habe er A.B._____ geglaubt, dass dieser nichts mit dem Brand zu tun habe, weil er aufgrund seiner Verliebtheit blind gewesen sei. Heute glaube er jedoch nicht mehr an die Unschuld von A.B._____ und der Beschuldigten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Diese Aussagen des Zeugen C._____ erscheinen schlüssig und glaubhaft. Das frühere Verlassen des Ladens durch C._____ ist auf den Videoaufnahmen erkennbar. Dass er -7-