Diese Aussage erscheint glaubhaft, erscheint es doch sehr unwahrscheinlich, dass C._____ wider besseres Wissen seinen damaligen Partner, den Mitbeschuldigten A.B._____, zu Unrecht einer Straftat bezichtigt hätte, war er doch zu diesem Zeitpunkt noch mit ihm in einer Beziehung, welche nach der Tat noch ein Jahr lang angedauert hat. An der Berufungsverhandlung führte der Zeuge C._____ aus, am Tattag ca. 15 bis 20 Minuten vor dem Brand durch A.B._____ rausgeschickt worden zu sein, um das Abendessen zu holen. A.B._____ habe ihm ausdrücklich aufgetragen, dass er draussen warten und nicht zurückkommen solle. Er selbst habe erst nach der Trennung von A.B.___