wenige Minuten vor dem absichtlich gelegten Brand die letzten im Verkaufslokal anwesenden Personen waren und dieses gemeinsam verlassen haben. Dies spricht klar für eine Täterschaft der Beschuldigten und des Mitbeschuldigten A.B._____. Eine Brandlegung durch den Ehemann der Beschuldigten oder den damaligen Praktikanten, C._____, wie sie durch die Beschuldigte als möglich erachtet wird (Plädoyer des Verteidigers an der Berufungsverhandlung S. 6), kann damit ausgeschlossen werden. Damit im Einklang steht, dass die Jugendanwaltschaft das gegen C.___