Der automatische Brandalarm durch die Brandmeldeanlage erfolgte am 3. Oktober 2018 um 18.18 Uhr (UA act. 3802). Auf dem Video der Überwachungskamera, welche den Ausgang des Ladenlokals filmt, ist erkennbar, wie C._____, der damalige Praktikant, um 17.57 Uhr das Geschäft mit einer Plastiktasche und zwei Umhängetaschen in Richtung Lift zur Tiefgarage verlässt. Es ist zu berücksichtigen, dass der Zeitstempel der Überwachungskamera eine Abweichung von Minus 15 Minuten aufweist, weshalb jeweils 15 Minuten zum auf der Videoaufnahme gezeigten Zeitstempel hinzuzurechnen sind (UA act. 3804; 3854).