1.3. 1.3.1. Mit der Vorinstanz erachtet es das Obergericht gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen als erstellt, dass die Beschuldigte zusammen mit ihrem Bruder, dem Mitbeschuldigten A.B._____, am 3. Oktober 2018 vorsätzlich einen Brand in ihrem Verkaufsladen an der R-Strasse […] in Z._____ gelegt hat: 1.3.2. Dass es sich um einen vorsätzlich gelegten Brand handelt, ergibt sich aus dem durch den in diesem Fall nicht als ermittelnder Sachbearbeiter tätigen D._____ erstellten und verwertbaren Fachbericht der Kriminalpolizei vom 24. Oktober 2018: