_ wurden auf den Zivilweg verwiesen und die Beschuldigte wurde verpflichtet, der Privatklägerin G._____ AG unter solidarischer Haftbarkeit mit dem Mitbeschuldigten A.B._____ einen Schadenersatz von Fr. 10'205.45 zu bezahlen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 12. Dezember 2022 beantragte die Beschuldigte, sie sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3.2. Mit Berufungsantwort vom 23. Dezember 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. -3- 3.3. Die Berufungsverhandlung fand am 14. November 2023 zusammen mit dem Berufungsverfahren in Sachen A.B._____ (SST.2022.294) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: