253 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig. Es verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten mit einem bedingten Anteil von 1 Jahr und 11 Monaten, Probezeit 2 Jahre. Weiter wurde eine Landesverweisung von 7 Jahren ausgesprochen und angeordnet, dass das sichergestellte Bargeld von Fr. 1'160.00 zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet werde. Sodann wurde die Rückgabe von diversen beschlagnahmten Gegenständen an die Beschuldigte angeordnet. Die Zivilforderungen der Privatklägerinnen F._____ AG und Versicherung AP._____ wurden auf den Zivilweg verwiesen und die Beschuldigte wurde verpflichtet, der Privatklägerin G.___