2. Mit Urteil vom 23. Juni 2022 sprach das Bezirksgericht Aarau die Beschuldigte von den Vorwürfen der Misswirtschaft und der unwahren Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden frei und der Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 1 StGB, des mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB, der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung gemäss Art. 164 Ziff. 1 StGB, der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 StGB und des mehrfachen Erschleichens einer Falschbeurkundung gemäss Art. 253 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig.