6. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden eingezogen: - Faustfeuerwaffe EP 55a, Kal. 22, inkl. Magazin - 225 Patronen Kal. 22 Long Rifle - Attrappe einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung - zwei Holzstangen mit Nägeln, Rasierklingen und Stacheldraht besetzt Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 7. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten wird gemäss Art. 67b Abs. 2 StGB für die Dauer von fünf Jahren verboten, mit A.L. und mit B.L. in Kontakt zu treten.