Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigtem am 30. November 2022 zugestellt. Mithin dauerte allein das vorinstanzliche Verfahren fast 2 ½ Jahre was – auch unter Berücksichtigung der zeitweisen Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten – zu lange erscheint. Am 20. Dezember 2022 erklärte der Beschuldigte die Berufung. Mit Verfügung vom 15. Mai 2023, und damit rund fünf Monate nach Eingang der Berufungserklärung, wurde schliesslich zur Verhandlung auf den 16. Juni 2023 vorgeladen. Das obergerichtliche Verfahren dauerte weniger als ein halbes Jahr, worin offensichtlich keine Verletzung des Beschleunigungsgebots liegt.