Die Hauptverhandlung vom 27. Oktober 2021 wurde jedoch mit Verfügung vom 26. Oktober 2021 zufolge Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten abgesagt. Nach mehrfachen Erkundigungen seitens der Vorinstanz nach dem Gesundheitszustand des Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 18. Mai 2022 zur erneuten Hauptverhandlung am 31. August 2022 vorgeladen. Das Urteilsdispositiv wurde dem Beschuldigten am 6. September 2022 zugestellt. Am 7. September 2022 hat der Beschuldigte die Berufung angemeldet. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigtem am 30. November 2022 zugestellt.