Dem Beschuldigten wurde im Gutachten von Dr. med. E. vom 14. November 2019 eine leicht- bis mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit attestiert. Dennoch hat er über ein nicht unerhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt. Auch wenn sich der Beschuldigte subjektiv ungerecht behandelt gefühlt hatte, so hätten doch offensichtlich andere Mittel als eine Geiselnahme bestanden, um A.L. und D. zur Rede zu stellen oder von ihnen eine Zahlung zu erhalten.