Der Beschuldigte hat bei der Geiselnahme vom 22. Mai 2019 zum Nachteil von A.L. Letzteren während mindestens einer halben Stunde in dessen Haus in F. festgehalten und mit dem Tode bedroht. Dabei wurde A.L. schwer in Mitleidenschaft gezogen, fürchtete er aufgrund der ausgesprochenen Drohungen und Forderungen sowie dem unberechenbar erscheinenden Verhalten des Beschuldigten, der eine vermeintlich geladene Schusswaffe und eine Bombe mit sich führte, doch ernsthaft um sein Leben und seine Existenz.