Konnte sie sich an etwas nicht mehr erinnern, hat sie dies auch eingeräumt. So hat sie auf die Frage, ob der Beschuldigte – wie von A.L. berichtet – ihr gegenüber gesagt habe, sich auf die Seite zu stellen, damit er nicht sie, sondern ihren Vater treffe, denn auch ausgesagt, dass sie das nicht mehr wisse (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14). Auch auf die Frage hinsichtlich der Zange hat sie ausgesagt, dass sie dem Beschuldigten zwar geholfen habe, die Zange einzupacken, doch könne sie sich nicht mehr daran erinnern, was der Beschuldigte mit der Zange vorgehabt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15).