2.3.3. A.L. wurde mehrfach und erneut vor Obergericht einvernommen. Er hat zu Protokoll gegeben, dass er den Beschuldigten bereits im Jahre 1988 kennengelernt habe. Sie hätten beide im gleichen Dorf gewohnt. Seither hätten die beiden eine freundschaftliche Beziehung miteinander gepflegt und sich auch öfters getroffen. A.L. hat weiter ausgeführt, dass er als EDV- Verantwortlicher bei der X AG. tätig sei. Im Jahre 2014 habe die X AG. einen neuen Mitarbeiter gesucht. Er habe daraufhin den Beschuldigten seinem Vorgesetzten, D., vorgeschlagen, da der Beschuldigte seines Erachtens die Voraussetzungen für die Stelle «Support-EDV» erfüllt habe.