2. 2.1. Das Bezirksgericht Zurzach sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 24. Juni 2020 wegen mehrfacher versuchter räuberischer Erpressung, qualifizierter Geiselnahme, Nötigung, Drohung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruchs sowie Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 120.00, ersatzweise 1 Tag Freiheitsstrafe. Weiter ordnete es eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an, zog die beschlagnahmten Gegenstände ein, auferlegte dem Beschuldigten ein Kontaktverbot zu A.L. und B.L. und verpflichtete den Beschuldigten infolge Anerkennung zur Bezahlung je einer Genugtuung an die beiden.