2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem Beschuldigten für die ausgestandene Untersuchungshaft von 2 Tagen eine Genugtuung von Fr. 400.00 auszurichten. 3. 3.1. Die Zivilklage der Privatklägerin A.K._____ wird abgewiesen. 3.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers C.K._____ wird abgewiesen. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden der Privatklägerin A.K._____ auferlegt und mit der von ihr geleisteten Sicherheitsleistung verrechnet. 4.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das obergerichtliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 9'470.00 auszurichten.