So gab jedoch auch F.K._____ an, nie etwas Derartiges gedacht zu haben (UA act. 423). Weiter ist davon auszugehen, dass namentlich der Versuch eines erwachsenen Mannes mit seinem erigierten Penis in die Vagina eines 7 bis 9 Jahre alten Mädchens einzudringen sowie das Eindringen mit den Fingern in die Vagina erhebliche Schmerzen verursacht hätte. Auch wenn A.K._____ angab, dass der Beschuldigte jeweils aufgehört habe, als sie starke Schmerzen gehabt habe, wären vorliegend Schmerzensschreie oder ein starkes Weinen von einem 7 bis 9 Jahre alten Mädchen zu erwarten gewesen. Es erstaunt daher umso mehr, dass niemand etwas von den Vorfällen mitbekommen hat.