der hohen Anzahl von angeblichen Vorfällen ist aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung wahrscheinlich, dass diese nicht unbemerkt geblieben wären. A.K._____ schilderte, dass es zu 50-200 Vorfällen gekommen sei (UA act. 338), gemäss Anklage handelte es sich um mindestens 54 Vorfälle zum Nachteil von A.K._____. Die Platzverhältnisse auf dem Campingplatz sind eher eng, die Wohnwagen stehen nahe beieinander (siehe Fotoaufnahmen UA act. 294 ff., 351 f., 387 f.). Die Zeugin I._____ hatte namentlich angegeben, dem Beschuldigten direkt auf den Vorplatz und das Vorzelt gesehen zu haben (UA act. 532). Der Beschuldigte hielt sich auf dem Campingplatz auch grösstenteils mit seiner Ehefrau auf.