Dies macht deutlich, dass sie im Kindesalter im Stande war, sich Gehör zu verschaffen und ein Vertrauensverhältnis zu ihrer Mutter bestanden hatte. Ihr Schweigen erstaunt somit, auch wenn der Beschuldigte den Geschwistern jeweils gesagt haben solle, sie dürften niemandem etwas sagen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass niemand aus dem Umfeld von A.K._____ oder C.K._____ eine Feststellung zu einem sexuellen Missbrauch gemacht hat. Bereits aufgrund - 16 -