Er hatte jedoch zum Zeitpunkt seiner Einvernahme bereits seit 4 Monaten Kenntnis von den Vorwürfen von A.K._____ und es ist fraglich, weshalb er nicht vorher Anzeige erstattet hat. Ebenfalls ist nicht nachvollziehbar, wieso er danach angab, erst durch den Anruf der deutschen Polizei von den Vorwürfen erfahren zu haben und nicht gewusst - 15 -