2.6.3. Daneben, dass seine Aussagen einer inhaltlichen Analyse nicht zugänglich sind, wirft auch die Entstehung der Aussagen von C.K._____ Fragen auf. So wurde er als Zeuge im Strafverfahren von A.K._____ einvernommen. Er gab hierbei erst ganz zum Ende der Befragung an, ebenfalls vom Beschuldigten missbraucht worden zu sein (UA act. 401). Er führte aus, dass ihm alles wieder raufgekommen sei, als seine Schwester ihn darauf angesprochen habe. Er hatte jedoch zum Zeitpunkt seiner Einvernahme bereits seit 4 Monaten Kenntnis von den Vorwürfen von A.K._____ und es ist fraglich, weshalb er nicht vorher Anzeige erstattet hat.