Seine Schilderungen und die Tatsache, dass er die sexuellen Übergriffe überhaupt erwähnt hat, zeigen jedoch, dass er ebenfalls nach einer Ursache für sein schlechtes psychisches Befinden gesucht hat, auch wenn er angab, die Probleme nicht wegen der Vorfälle mit dem Beschuldigten gehabt zu haben (UA act. 415, Protokoll Berufungsverhandlung S. 3). Weiter hatte er bereits vor seinen ersten Aussagen im Strafverfahren von A.K._____ von ihren Vorwürfen erfahren, was seine Aussagen beeinflusst haben könnte. Die Vorwürfe wurden zudem innerfamiliär – insbesondere mit dem Vater – besprochen.